KOSTEN
Erstberatung
Seit dem Jahr 2006 sollen Rechtsanwälte mit ihren
Mandanten für eine Erstberatung eine Vergütungsvereinbarung
treffen. Kommt es nicht zu einer solchen Vereinbarung darf
der Anwalt nicht mehr als 190,00 Euro
zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer verlangen. Dieser Betrag
darf, wenn der Mandant Verbraucher ist nicht
überschritten werden.
Auch bei
der Erstberatungsgebühr muss der Umfang der Tätigkeit und der Wert des
Beratungsgegenstandes berücksichtigt werden, so dass eine
Erstberatungsgebühr auch deutlich unter den genannten
190,00 Euro liegen kann. Bei einem weiteren Tätigwerden
in derselben Angelegenheit wird die Erstberatungsgebühr
mit den weiter entstehenden Gebühren verrechnet. Sofern
jedoch eine Vergütungsvereinbarung geschlossen wurde,
kann die Anrechnung der Gebühren ausgeschlossen werden