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KOSTEN

Allgemeines

In aller Regel sollte es möglich sein, Ihnen vor Übernahme eines Mandats mitzuteilen welche Kosten Ihnen für unsere Tätigkeit entstehen könnten. Auch andere Kosten für Gerichte etc. lassen sich ziemlich genau abschätzen. 

Für die einzelnen Tätigkeiten erhält der Anwalt Gebühren die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet werden. In diesem Gesetz  ist konkret geregelt, was der Anwalt im einzelnen für die entstehenden Gebühren leisten muss und für welche Leistungen weitere Gebühren entstehen. 

Die Höhe der Gebühren ist  von dem Wert, der der Angelegenheit zugrunde liegt (Streitwert) und von der Art der Tätigkeit (z.B. gerichtliche oder außergerichtliche Klärung) abhängig. In dem RVG werden nach dem Wert sogenannte Gebührenrahmen festgelegt, welche bei der Abrechnung durch den Anwalt eingehalten werden müssen. Damit sind Ober- und Untergrenzen bei den Gebühren bestimmt.

Sollte einmal kein konkreter Wert der Angelegenheit bezifferbar sein, können die Gebühren pauschal abgerechnet werden. Auch hierfür gibt es gesetzliche Vorgaben.

 

 
 

 



Rechtsanwalt Matthias Boot Katharinenstr. 11 20457 Hamburg
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