Allgemeines
In aller Regel sollte es möglich sein, Ihnen vor Übernahme
eines Mandats mitzuteilen welche Kosten Ihnen für
unsere Tätigkeit entstehen könnten. Auch andere Kosten
für Gerichte etc. lassen sich ziemlich genau
abschätzen.
Für die einzelnen Tätigkeiten erhält der Anwalt Gebühren
die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet
werden. In diesem Gesetz ist konkret geregelt, was der Anwalt im
einzelnen für die entstehenden Gebühren leisten muss und für
welche Leistungen weitere Gebühren entstehen.
Die Höhe der Gebühren ist von dem Wert, der
der Angelegenheit zugrunde liegt (Streitwert) und von der Art der Tätigkeit
(z.B. gerichtliche oder außergerichtliche Klärung) abhängig.
In dem RVG werden nach dem Wert sogenannte Gebührenrahmen
festgelegt, welche bei der Abrechnung durch den Anwalt
eingehalten werden müssen. Damit sind Ober- und
Untergrenzen bei den Gebühren bestimmt.
Sollte einmal kein konkreter Wert der Angelegenheit
bezifferbar sein, können die Gebühren pauschal abgerechnet
werden. Auch hierfür gibt es gesetzliche Vorgaben.